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Auerhuhn
Tetrao urogallus
Art der Phasianidae

ad. Weibchen
Männchen
ad. Männchen
Weibchen

Das Auerhuhn ist der größte im deutschsprachigen Raum vorkommende Hühnervogel. Die Federn lassen sich meist ohne weiteres zuordnen.

Die Handschwingen des Männchens - Auerhahn genannt - sind gleichmäßig dunkelbraun gefärbt und hühnervogeltypisch stark gebogen. Von den 10 Handschwingen sind die äußersten 7 in der Außenfahne tief verengt, die drei inneren zeigen gar keine Verengung. Die Armschwingen, manchmal auch schon die inneren Handschwingen zeigen helle orange- bis rotbraune Sprenkel auf der Außenfahne, weiter innen auch auf der Innenfahne. Die Spitze der Armschwingen ist weißlich gerandet. In der Innenfahne finden sich teilweise vereinzelte, verzerrte weiße Flecken.
Die Steuerfedern der Hähne sind schwarzbraun gefärbt mit unregelmäßigen rein weißen Flecken. Die Spitze der Feder wird dabei stets ausgelassen und bildet im Steuer so eine angedeutete Terminalbinde. Mit zunehmendem Alter nehmen die Anzahl und die Ausdehnung der weißen Flecken tendentiell zu, jedoch gibt es auch Jungvögel mit bereits stark ausgeprägten Flecken.

Das Weibchen bzw. die Auerhenne besitzt bereits in den Handschwingen deutliche hellbraune Querbinden in der Außenfahne, teilweise auch Flecken in der Spitze und/oder in der Innenfahne. Die Armschwingen besitzen ausgeprägtere Fleckungen und eine deutliche weißliche Terminalbinde. Die Schirmfedern sind auf beiden Fahnen fleckig gezeichnet und die weiße Spitze ist hier am breitesten.
Die Steuerfedern der Henne sind beigebraun bis rostbraun gefärbt (meist distal dunkler werdend) mit deutlichen schwarzen Querbinden und einer breiten schwarzen Subterminalbinde. Die Spitze ziert eine cremefarbene bis weiße Terminalbinde. Abgesehen von der Federform erinnert die Färbung einzeln betrachtet auch an die Rohrdommel.

Männchen sind deutlich größer als weibliche Vögel. Auch Jungvögel sind in ihrer Gestalt noch etwas zierlicher als die adulten. Außerdem sind Hybride zwischen Auer- und Birkhuhn bekannt. Die Mauser des Großgefieders findet für gewöhnlich im Juli und August statt.

Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 238.5 - 312.0mm n=6
H6 (67%) H5 (17%) H7 (17%)
Armschwinge 17 pro Flügel 145.0 - 185.5mm n=4
A2 (50%) A3 (25%) A1 (25%)
Steuerfeder 18
183.5 - 344.5mm n=6
S3 (33%) S2 (17%) S1 (17%) S3=S4 (17%) S5 (17%)
Flügellänge1 Handflügelindex1,2 (HWI) Handschwingenindex Verhältnis Flügellänge/ längste H Verhältnis Handflügel-/ Handschwingenindex
290 - 397mm n=15 27 - 36% n=13 31 - 43% n=4 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Details

Die Flügellänge berechnet sich aus der Länge des Flügels gemessen vom Carpalgelenk bis zur Spitze der längsten Handschwinge. Der Flügel wird dabei angewinkelt und die Handschwingen maximal gestreckt und flachgedrückt (Methode Kleinschmidt)

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 290 - 397mm n=15

Der Handflügelindex, wie er 1959 von Friedrich A. Kipp vorgestellt wurde, wird berechnet aus dem Verhältnis von Handlänge (Differenz zwischen längster Handschwinge und äußerster Armschwinge) und der gesamten Flügellänge.

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 27 - 36% n=13,
Der Handschwingenindex wird berechnet aus dem Verhältnis von längster Handschwinge zur ersten (äußersten) Armschwinge. Es ist das Equivalent zum Handflügelindex für Federmaße. Das Verhältnis der Flügellänge zur längsten Handschwinge erlaubt es Bestimmungsmerkmale, die auf einem der beiden Werte basieren, in den jeweils anderen Wert umzurechnen. Das Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex erlaubt es die Werte eines Verfahrens in die jeweils anderen Werte näherungsweise umzurechnen und für Bestimmungen zu verwenden.
1 Tobias, J. A., et al. (2022). AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds.
2 Kipp, Friedrich A.: "Der Handflügel-Index als flugbiologisches Maß", erschienen in "Vogelwarte - Zeitschrift für Vogelkunde", 1959, Band 20, Heft 1



ad. Männchen
ad. Weibchen
Männchen
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Weibchen
Weibchen
Beleggalerie

Länderzuweisungen

Hühnervögel

Verbreitung

Schutzstatus

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    streng geschützt
  • gelistet im Jagdrecht