menu

Blauwe Pauw
Pavo cristatus
soort binnen Phasianidae

Der Blaue Pfau besitzt eine stark ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus. Das prächtige Federkleid des männlichen Blauen Pfaus ist sehr bekannt und vor allem seine Schmuckfedern sind zu Dekorationszwecken sehr beliebt.

Der gesamte Handflügel des Männchens ist ziegelrot-braun gefärbt. Dies schließt die Handschwingen, die Handdecken und die Alula ein. Die Armschwingen sind schwarzgrau, teilweise braun mit einer leicht grün metallisch glänzenden Außenfahne. Auch die Großen Armdecken besitzen diese Färbung. Im Gegensatz zum Grünen bzw. Ährenträgerpfau sind die Schulterfedern weiß-hellbraun gestreift. Der Ährenträger besitzt leuchtend blaue Schulterfedern. Die Armschwingen der Weibchen sind cremefarben mit einer dunkelbraunen Bänderung bzw. Fleckung.

Die Steuerfedern des Männchens sind lang und flach. Der Kiel ist fast bis zur Spitze weiß. Die Feder ist grau mit einer leichten Fleckung des Randes der Außenfahne. Die Oberschwanzdecken und Bürzelfedern sind zu langen Schmuckfedern umfunktioniert, welche sich in drei Kategorien einteilen lassen. Die sogenannten "Augenfedern" bilden abwechselnd mit anderen Schmuckfedern mit einer tristeren, kleineren Spitze die Fläche, des aufgestellten Rads. Am Rand des Rads finden sich "Schwertfedern". Zwischen den Augen- und Schwertfedern gibt es einige Übergangsfedern, welche die Merkmale beider kombinieren. Die Schmuckfedern dienen nicht dem Flug, behindern diesen sogar, sondern nur der Balz. Die Federstrahlen besitzen große Abstände und sich nicht miteinander verhakt, wodurch sich keine Fläche bilden kann. Die Steuerfedern der Weibchen sind deutlich schlichter graubraun gefärbt. Die OSd sind hellgrau mit einer dunklen Marmorierung und einer schwarz-weißen Spitze.

juv.

landtoewijzingen

geïntroduceerd

Australia · Bahamas · New Zealand · United States of America ·

inheems

Bangladesh · Bhutan · India · Nepal · Pakistan · Sri Lanka ·

Chicken, grouse and turkeys

beschermingsstatus

  • CITES
    niet vermeld
  • Verordening (EG) Nr. 865/2006
    niet vermeld
  • de Duitse Federale Natuurbeschermingsakte §44
    beschermd