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ミナミカラカラ
Caracara plancus
Falconidae 内の種

成鳥

Der Schopfkarakara ist neben seinem Verwandten dem Karibikkarakara die einzige rezente Art seiner Gattung. Das Gefieder dieser Gattung ist sehr charakteristisch und lässt sich dadurch recht gut bestimmen. Karibikkarakaras werden so selten gehalten, sodass diese bei der Bestimmung meist ausgeschlossen werden können.

Adulte Vögel besitzen dunkelbraune Hand- und Armschwingen. Die äußeren Handschwingen (meist H5 bis H10) besitzen ein großes weißes zentrales Feld, welches sich über beide Fahnen erstreckt. Im Flügel ergiebt sich so eine weiße Flügelspitze. Auf der weißen Fläche zeichnen sich schmale, fleckige dunkelbraune Querbinden ab. Nach innen werden die Querbinden deutlicher und breiter bis bei den inneren Flügeln die helle Färbung vollständig verschwunden ist. Auf den Armschwingen zeichnen sich nach innen, vor allem auf der Innenfahne, weiße Querbinden ab. Die Ausprägung dieser variiert zwischen verschiedenen Individuuen. Die Spitze bleibt stehts ungestreift, wodurch sich eine dunkle, breite Terminalbinde ergiebt. Die Steuerfedern sind ebenfalls charakteristisch. Sie sind weiß, meist bräunlich verfärbt, mit einer breiten, dunkelbraunen Terminalbinde. Darunter finden sich feine, dunkle Querbinden bis zur Basis. Die Innenfahnenbasis kann aufgehellt und ungestreift sein, die Außenfahne der äußeren Steuerfedern insgesamt dunkler.

Jungvögel besitzen ein deutlich brauneres und kontrastärmeres Gefieder. Die Hand- und Armschwingen sind heller bräunlich und die Aufhellung der äußeren Handschwingen weniger kräftig. Die Bänderung erfolgt jedoch durch die inneren Handschwingen bis in die Armschwingen und ist so ausgeprägter. Auch die Steuerfedern besitzen eine bräunlichere Grundfärbung mit verwaschenen Querbinden und einer auslaufenden, dunkelbraunen Querbinde.

Längste Handschwinge des Schopfkarakaras ist die H8 oder H7. Verengungen der Außenfahne zeigen sich in H H5 bis H9 partiell, in H10 vollständig.

羽根 最長
初列風切 10 /翼 データがありません
次列風切 データがありません
尾羽 12
データがありません
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成鳥

国別割り当て

Falcons

保全状況

  • ワシントン条約(CITES)
    付録2
  • 欧州員会規則 (EC) No. 865/2006
    付録B
  • ドイツ連邦自然保護法 第44条
    保護されています