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Black Grouse
Lyrurus tetrix
species of Phasianidae

male
ad. male

Die Federn des Birkhuhns sind relativ gut zu erkennen. Der adulte Hahn besitzt dunkelbraune bis schwarzbraune Handschwingen. Diese sind hühnervogeltypisch schmal und stark gebogen. Die inneren Handschwingen zeigen zunehmend große, weiße Innenfahnenflächen an der Basis. Die innersten Handschwingen sowie die Armschwingen besitzen auch eine weiße Außenfahnenbasis. Diese weißen Flächen sind klar abgetrennt und bilden im Flügel einen weißen Spiegel. Der Kiel reicht jedoch noch sehr weit Richtung Basis in einem dunklen Braunton. Die Steuerfedern des Hahns sind relativ bekannt und stehen repräsentativ für diese Art. Die zentralen Steuerfedern sind relativ kurz, satt schwarz und teilweise glänzend. Die äußeren Steuerfedern sind zunehmend länger und in der Spitze nach außen gebogen.

Die Henne besitzt das hühnervogeltypische braune Tarnkleid. Die Handschwingen und Armschwingen sind blasser braun gefärbt, die Spitze der Armschwingen weiß gesäumt. Die Außenfahne der Handschwingen sowie die Armschwingen besitzen unregelmäßige cremefarbene Zeichnungen. Die Steuerfedern sind ebenfalls dunkelbraun gefärbt mit hellbraunen, gefleckten Querbinden. Die Spitze kann auch weißlich gefleckt sein. Die Federn der Henne besitzen eine gewisse Ähnlichkeit mit denen der Auerhenne, sind jedoch deutlich kleiner.

Immature Hähne besitzen bereits das deutlich weiße Schwingenfeld, jedoch sind die Armschwingen noch hell gesprenkelt und besitzen die gleiche Spitzensäumung wie die Hennen. Den Steuerfedern fehlt noch die markante Biegung, die zentralen Federn sind noch länger, das Steuer dadurch gleichmäßiger geformt und ist von unregelmäßigen hellbraunen Mustern überzogen.

feather number longest
primary 10 per wing 208.0 - 228.6mm n=3
P6 (100%)
secondary 17 per wing 140.5 - 155.9mm n=3
S4 (33%) S2 (67%)
retrix 18
approx. 211.5mm n=1
R9 (100%)
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ad. male
ad. female

country allocations

Chicken, grouse and turkeys

distribution

conservation status

  • CITES
    not listed
  • Regulation (EG) Nr. 865/2006
    not listed
  • German Federal Nature Conservation Act §44
    strictly protected
  • listed in hunting law