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Woodland kingfisher
Halcyon senegalensis
species of Halcyonidae

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Die Handschwingen H5-H10 sind auf der Außenfahne verengt - H5-H8 sind zunehmend teilverengt / - verschmälert, während die H9 & H10 komplett verengt / verschmälert sind. Die längste HS ist die H6, die kürzeste die H10.

Der Graukopfliest ist durch sein Gefieder recht eindeutig zu bestimmen bzw. von anderen Eisvögeln abzugrenzen. Die Handschwingen sind in der Innenfahne basal weiß gefärbt, in der Außenfahne leuchtend hellblau. Der obere Teil der Feder ist distal zunehmend schwarzbraun. Die Armschwingen sind ähnlich gefärbt, die dunkle Spitze ist jedoch größtenteils auf die Innenfahne beschränkt. Die Steuerfedern sind cyanblau gefärbt mit einer braunen Säumung der Innenfahne.

Sämtliche Blau-, Türkis- und Grüntöne des Gefieders entstehen durch Lichtbrechung, und sind auf Mikrostrukturen in den Federästchen begründet - eigentlich ist die Grundfarbe der betroffenen Federn ein schmutziges Graubraun.

feather number longest
primary 10 per wing 80.0 - 88.0mm n=3
P6 (100%)
secondary 14-15 per wing 74.0 - 82.0mm n=3
S2 (67%) S1 (33%)
retrix 12
approx. 79.5mm n=1
R5 (100%)
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immat.
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country allocations

Roller birds

characteristics

Der Senegalliest erreicht eine maximale Körperlänge von ca. 20-24cm, ein Gewicht von 41-81g sowie eine Flügelspannweite von 36-40cm.
Zwischen Männchen und Weibchen besteht ein minimal ausgeprägter Geschlechtsdimorphismus - Weibchen sind leicht größer und schwerer als männliche Tiere.

Am deutlichsten sticht beim Senegalliest der leuchtend rotschwarze, mächtige Schnabel hervor - auch die Beine sind leuchtend rot gefärbt. Der Oberschnabel ist rot gefärbt, der Unterschnabel hingegen komplett schwarz. Die Iris der Augen ist dunkelbraun gefärbt. Die Kehle ist - wie die Brust- sowie die Bauch- und Flankenregion ebenso - weißlich gefärbt. Ein breiter Augenstreif beginnt am Schnabelansatz und zieht sich über die Augen hinweg bis in den Nackenbereich, wo er schmal ausläuft. Während die Stirn noch weißlich gefärbt ist, verläuft sie sich in das grau-türkise Haupt, welches dann sehr bald in die hell türkisblaue Färbung des kompletten Rückenbereichs bis hinunter zu den Schwanzfederspitzen übergeht. An den Flügelansätzen beginnt jeweils ein großzügiges, schwarzbraunes Feld, dass sich weit auf die Flügel hin ausdehnt. Ansonsten sind die Flügel oberseits ebenso hell türkisblau gefärbt - nur die Handschwingenspitzen sind schwarz, und erzeugen so ein recht großes, schwarzes Handschwingenspitzenfeld.
Die Geschlechter sind gleich gefärbt, jedoch sind Jungvögel deutlich dunkler, matter sowie trüber gefärbt.

Die Lautäußerungen von Senegalliesten bestehen meist aus unterschiedlich kurzen, auf- und abschwellenden, leicht trillerartigen Rufen und Ruffolgen sowie hohen, an den Eisvogel (Alcedo atthis) erinnernden "Zieh"-Lauten.

habitat

Senegallieste gehören zu den sogenannten "Baumeisvögeln" - dieser Bezeichnung werden diese Lieste auch durchaus gerecht. Sie brüten gegenüber nah verwandten Arten hauptsächlich in Höhlen diverser Spechtarten. Weiterhin werden auch Nester von Seglern sowie Löcher und Öffnungen an Hauswänden unterhalb der Regenrinnen, und nicht zuletzt auch Höhlennistkästen.
Die Art ist nicht so ans Wasser gebunden wie der Eisvogel (Alcedo atthis).
Zügellieste bewohnen Wälder, die an offene Landschaften grenzen - auch Sekundärwälder, Mangrovensümpfe und andere, bewaldete Bereiche werden besiedelt. Weiterhin scheint die Art ein Kulturfolger zu sein, der die Nähe des Menschen nicht scheut.

Das Nahrungsspektrum von Senegalliesten ist vielfältig. Am häufigsten werden Wirbellose erbeutet - Insekten, Spinnentiere, Krebstiere und Würmer. Weiterhin erbeutet der Senegalliest auch Fische, Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger und Kleinvögel. Die Jagd erfolgt meist von einer Ansitzwarte aus, jedoch ist die Art auch zum Rüttelflug fähig (ähnlich den Würgern (Lanius species) oder dem Turmfalken (Falco tinnunculus) ).
In der Brutzeit werden die Jungvögel hauptsächlich mit Großinsekten ernährt.

Die Brutzeit liegt in Transvaal zwischen November und März sowie zwischen November und Januar in Mosambik und Simbabwe.
Nach der Balz bezieht das Pärchen ihre Bruthöhle oder das verwaiste Seglernest. Die Bruthöhle wird von altem Unrat befreit. Besetze Bruthöhlen erkennt man an den weißen Kotresten unterhalb der Höhle.
Das Weibchen legt in der Regel 2-4 rein weiße Eier in die Bruthöhle. Diese werden von beiden Geschlechtspartnern abwechselnd bebrütet - das Weibchen brütet meist nachts. Die Eier werden 13-14 Tage lang bebrütet. Meist schlüpfen alle Küken an einem Tag. 18-25 Tage nach dem Schlupf fliegen die Jungen aus. Die Jungvögel halten sich nach dem Ausfliegen noch in der Umgebung reglos auf Sitzplätzen auf. Beide Elternteile versorgen sie weiterhin mit Nahrung, führen sie dabei aber stückweise von der Bruthöhle weg. Anfangs bekommen sie die Nahrung gereicht, später fliegen sie den Altvögeln entgegen. Zudem beginnen sie bald, das Jagen zu lernen.
Eine ungünstig angelegte Nisthöhle kann von Prädatoren ausgeraubt werden. Dabei werden Eier und jüngere Jungvögel sowie meist auch der hudernde oder brütende Altvogel erbeutet.
Mehrfachbruten sind bekannt.

distribution

Beim Senegalliest werden drei Subspecies unterschieden:

  • H. s. senegalensis (Nominatform): Senegal und Gambia ostwärts bis Äthiopien, sowie südwärts bis West-Kenia, Nordwest-Tansania, Ruanda und Burundi. Die Vögel nördlich gelegener Brutgebiete migrieren im WInter bis Südafrika.
  • H. s. fuscopileus: Sierra Leone bis Süd-Nigeria, Bioko (keine nachgewiesenen Bruten!) und ins Kongobecken hinein.
  • H. s. cyanoleuca: West-Tansania südwärts bis Angola, Nord-Namibia, Nord- und Ost-Botswana sowie bis ins nordöstliche Südafrika. Überwintert vom äquatorialen Afrika mnordwärts bis in den Süd-Sudan.

remarks

Halcyon senegalensis wird von der IUCN / BirdLife International als "LC = Least Concern" - also als "Nicht Bedroht" - eingestuft. Zwar ist die Art global nicht gefährdet, jedoch scheinen Lokalpopulationen durchaus schon bedroht bis ausgestorben zu sein.

conservation status

  • CITES
    not listed
  • Regulation (EG) Nr. 865/2006
    not listed
  • German Federal Nature Conservation Act §44
    not listed