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Tarier des prés
Saxicola rubetra
espèce des Muscicapidae

juv.
ad. Femelle

Die Hand- und Armschwingen sind dunkel- bis schwarzbraun gefärbt mit einer feinen hellbraunen Kontur der Außenfahne. Die Innenfahne ist weißlich aufgehellt. Die Basis der inneren Handschwingen besitzt ein weißes Feld. Die Schirmfedern der adulten Vögel besitzen ebenfalls eine weiße Basis der Außenfahne. Die Steuerfedern sind zum großen Teil weiß gefärbt mit einerm durchgehend schwarzen Kiel. An der Spitze findet sich eine breite schwarze Terminalbinde, die meist am Kiel richtung Basis ein Stück in das weiß hineinragt. Der Schwarzanteil nimmt zur Mitte des Steuers zu, insbesondere auf der Außenfahne. Die S1 ist zum größten Teil schwarz gefärbt mit einer weißen Basis der Innenfahne. Die Steuerfedern besitzten um die Spitze herum einen leichten hellen Saum, der sich jedoch schnell abnutzt und dann nicht mehr deutlich sichtbar ist.

Die Außenfahnen der H6-H8 sind im oberen Teil verengt. Die H10 besitzt ungefähr ein Viertel der Länge der H9 und ist damit in Relation deutlich kleiner als beim Schwarzkehlchen. Weibliche Braunkehlchen besitzen bräunlichere Hand- und Armschwingen. Die Weißanteile in den Schwingen sind weniger kontrastreich und eher cremefarben. Die Endbinde der Steuerfedern ist etwas verschwommener abgegrenzt. Die OSd der juvenilen Vögel sind kiefernholzfarben mit leichter grauer oder schwarzer Bänderung und die GrHd besitzen Spitzensäume im gleichen Braunton. Die Spitzen der Steuerfedern sind laufen spitzer zu als bei adulten Vögeln. Im Vergleich zum Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) beachte man die beim Schwarzkehlchen meist ganzheitlich schwarz gefärbten Steuerfedern und der kontrastreichere Innenflügel (AS und GrAd) mit höherem Weißanteil.

plume nombre plus longue
rémige primaire 10 par aile 63.0 - 70.5mm n=18
P7 (72%) P6 (17%) P8 (11%)
rémige secondaire 9 par aile 48.5 - 55.0mm n=17
S1 (100%)
rectrice 12
45.6 - 55.5mm n=18
R3 (33%) R4 (50%) R5 (11%) R1 (6%)
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2nd cy Mâle
immat. Mâle
ad. Femelle
juv.
ad. Mâle
Galerie des spécimens

Allocations nationales

Songbirds and kin

Répartition

Statut de conservation

  • CITES
    non listé
  • Règlement (CE) n o 865/2006
    non listé
  • Loi fédérale allemande sur la conservation de la nature (FNCA) §44
    Protégé