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Caracara hupp
Caracara plancus
espèce des Falconidae

ad.

Der Schopfkarakara ist neben seinem Verwandten dem Karibikkarakara die einzige rezente Art seiner Gattung. Das Gefieder dieser Gattung ist sehr charakteristisch und lässt sich dadurch recht gut bestimmen. Karibikkarakaras werden so selten gehalten, sodass diese bei der Bestimmung meist ausgeschlossen werden können.

Adulte Vögel besitzen dunkelbraune Hand- und Armschwingen. Die äußeren Handschwingen (meist H5 bis H10) besitzen ein großes weißes zentrales Feld, welches sich über beide Fahnen erstreckt. Im Flügel ergiebt sich so eine weiße Flügelspitze. Auf der weißen Fläche zeichnen sich schmale, fleckige dunkelbraune Querbinden ab. Nach innen werden die Querbinden deutlicher und breiter bis bei den inneren Flügeln die helle Färbung vollständig verschwunden ist. Auf den Armschwingen zeichnen sich nach innen, vor allem auf der Innenfahne, weiße Querbinden ab. Die Ausprägung dieser variiert zwischen verschiedenen Individuuen. Die Spitze bleibt stehts ungestreift, wodurch sich eine dunkle, breite Terminalbinde ergiebt. Die Steuerfedern sind ebenfalls charakteristisch. Sie sind weiß, meist bräunlich verfärbt, mit einer breiten, dunkelbraunen Terminalbinde. Darunter finden sich feine, dunkle Querbinden bis zur Basis. Die Innenfahnenbasis kann aufgehellt und ungestreift sein, die Außenfahne der äußeren Steuerfedern insgesamt dunkler.

Jungvögel besitzen ein deutlich brauneres und kontrastärmeres Gefieder. Die Hand- und Armschwingen sind heller bräunlich und die Aufhellung der äußeren Handschwingen weniger kräftig. Die Bänderung erfolgt jedoch durch die inneren Handschwingen bis in die Armschwingen und ist so ausgeprägter. Auch die Steuerfedern besitzen eine bräunlichere Grundfärbung mit verwaschenen Querbinden und einer auslaufenden, dunkelbraunen Querbinde.

Längste Handschwinge des Schopfkarakaras ist die H8 oder H7. Verengungen der Außenfahne zeigen sich in H H5 bis H9 partiell, in H10 vollständig.

plume nombre plus longue
rémige primaire 10 par aile Aucune donnée disponible
rémige secondaire Aucune donnée disponible
rectrice 12
Aucune donnée disponible
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ad.

Allocations nationales

Falcons

Statut de conservation

  • CITES
    Annexe 2
  • Règlement (CE) n o 865/2006
    Annexe B
  • Loi fédérale allemande sur la conservation de la nature (FNCA) §44
    Protégé