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Oie cendrée
Anser anser
espèce des Anatidae


img. 765 © J. Schlusen

img. 766 ©
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Die Hand- und Armschwingen sind braunschwarz gefärbt mit durchgängig weißen Schäften. Die untere Hälfte bis hin zu zwei dritteln der Federn sind von der Außenfahne aus hellgrau bereift. Dies ist bei Saat- und Bläßgans weniger stark ausgeprägt und ein wichtiges Bestimmungsmerkmal der Graugans. Die H8 und H9 sind deutlich - H7 undeutlich - im oberen Teil der Außenfahne verengt. Die Armschwingen besitzen eine feine helle Kontur, vorallem auf der Außenfahne, jedoch deutlich schmaler als bei der Saatgans. Längste Handschwinge ist die H9.

Die Steuerfedern besitzen einen für Feldgänse sehr hohen Weißanteil. Die S1 ist größtenteils graubraun gefärbt mit breitem, weißen Spitzensaum. Der Weißanteil in der Innenfahne steigt im Steuer nach außen immer weiter an. Auch der Weißbereich der Außenfahne vergrößert sich stetig, wenn auch geringer. Die äußeren Steuerfedern können je nach Variation noch eine dunkle Basis besitzen oder schon rein weiß gefärbt sein.

Jungvögel vollziehen im ersten Herbst eine Teilmauser, welche sich bis in den Frühling des Folgejahres ziehen kann. Bei dieser Teilmauser werden lediglich Körperdeckfedern, Flügeldecken und in manchen Fällen auch Schirmfedern oder ein paar Steuerfedern gemausert. Im zweiten Jahr erfolgt dann die erste Vollmauser. Adulte Vögel mausern beginnend mit den Schwingen. Dabei werden alle Hand- und Armschwingen gleichzeitig abgeworfen und innerhalb eines Monats regeneriert. Der Vogel ist in dieser Zeit flugunfähig. Nach dem vollständigen Nachwachsen der Handschwingen beginnt erst die Mauser des Körpergefieders (Heinroth 1911). Die Flügeldecken der Jungvögel besitze eine breite, allerdings verwaschene Endbinde. Altvögel haben einen schmale, aber recht scharf abgegrenzte Spitzenrandung. Anhand dieses Merkmals lässt sich das Alter einer Graugans oft feststellen.

plume nombre plus longue
rémige primaire 10 par aile 322.5 - 329.5mm n=2
P8 (100%)
rémige secondaire 17-18 par aile 212.0 - 213.5mm n=2
S2 (50%) S1 (50%)
rectrice 18-20
approx. 162.0mm n=1
R2 (100%)
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juv.
juv.
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Allocations nationales

Ducks, geese and swans

Répartition

Statut de conservation

  • CITES
    non listé
  • Règlement (CE) n o 865/2006
    non listé
  • Loi fédérale allemande sur la conservation de la nature (FNCA) §44
    Protégé
  • listed in hunting law