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Der Kizukispecht ist dem Kleinspecht von Färbung und auch Größe relativ ähnlich. Generell kann davon ausgegangen werden, dass der Kizukispecht einen deutlich größeren Weißanteil im Steuer besitzt, da Beleg #1944 auch schon eine merkliche weiße Fläche auf der S2 besitzt.
Die meisten Spechtarten leisten sich einen "Nestlingssatz" an Handschwingen, welcher sich aber bereits vor dem Ausflug aus der Bruthöle beginnt zu vermausern. Die Handschwingen im Nestlingskleid sind meist blasser, bräunlicher und auch weicher als die folgenden Handschwingen des Adultkleids und auch als die bereits in der Bruthöle angelegten Armschwingen. Diese Handschwingen sind auch deutlich kürzer als die nachfolgend wachsenden Handschwingen und werden proximal immer kürzer. Die H1 des Nestlingskleids ist kaum länger als die darüber liegende GrHd. Es gibt verschiedene Theorien für diesen zusätzlichen Satz Handschwingen, welcher bis zum Winter durch einen neuen vollständig ausgetauscht wird. Es muss sich jedoch in einer gewissen Art und Weise um eine Sparmaßnahme der Natur handeln, da die Federn minderwertiger als die nachfolgenden Handschwingen ausgebildet werden. Möglicherweise weil die Handschwingen im Nest schneller abbrechen und so ohnehin gewechselt werden müssten. Die Armschwingen, welche der Nestling ausbildet werden erst im 2. Kalenderjahr gemausert. Jungvögel im 1. KJ sind somit immer eindeutig zu erkennen, da die Armschwingen deutlich schwärzer, stabiler und größer gegenüber den Handschwingen sind und weil sich in den Handschwingen eine Mauserlücke fehlt. Juvenilen Totfunden oder Rupfungen fehlen meist immer die innersten Handschwingen, da diese bereits in der Bruthöhle ausfallen. Ein gerade ausgeflogener Buntspecht besitzt oft schon eine vermauserte oder sich im Wachstum befindliche H1/H2.
feather | number | longest |
---|---|---|
primary | 10 per wing |
approx. 70.0mm
n=1 P7 (100%) |
secondary | 10-11 per wing |
56.0 - 57.5mm
n=2 S1 (100%) |
retrix |
12
|
50.5 - 53.5mm
n=2 R2 (50%) R1 (50%) |
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Der etwa sperlingsgroße Kizukispecht (Dendrocopos kizuki) erreicht - je nach Unterart - eine Körpergröße von 13cm bis 15cm. Das Gewicht schwankt zwischen 18 und 23 Gramm bei Weibchen, und 19 bis 26 Gramm bei den Männchen. Die Flügelspannweite beträgt 7,5-9cm.
Das Gefieder von Dendrocopos kizuki ist auf der Oberseite kontrastreich schwarz-weiß gefärbt. Die Hand- und Armschwingen weisen eine schwarz-weiße Bänderung auf. Brust, Bauch und Flanken sind überwiegend weiß - mit vertikalen, braunen Streifen - gefärbt. Das Steuer ist überwiegend schwarz, der Weißanteil nimmt von der Steuermitte nach außen hin jedoch zu.
Der Geschlechtsdimorphismus ist nur schwach ausgeprägt. Die Männchen weisen seitlich des Kopfs einen kleinen, roten Fleck auf - dieser fehlt bei den weiblichen Vögeln. Ansonsten ist das Kopfgefieder braun mit weißen Regionen über dem Auge, an Kinn, Kehle und im Bereich der Ohren. Der Bartstreif ist ebenfalls weiß.
Bei juvenilen Individuen ist das Steuer deutlich kürzer als bei Adultis, der Schnabel zum Teil gelb und die Gefiederkontraste nicht so ausgeprägt wie bei den adulten Tieren.
Die Färbung variiert bei den einzelnen Unterarten. Im südlichen Verbreitungsgebiet sind die Individuen tendenziell dunkler als in den nördlichen Arealen.
Beide Geschlechter dieser Art sind gleichermaßen ruffreudig. Der Hauptruf des Kizukispechtes ist ein „Ghee, giggi“ oder „dzueei, ki, ki-ki-ki-ki-ki-ki“ dass aus mehreren Einzelelementen besteht. Die Brutpaare nutzen zur Wiedererkennung einen kurzen Ruf: „Ghee“.
Der Kizukispecht brütet in einer Vielzahl von Waldlebensräumen. Er nutzt Parks, Friedhöfe und andere waldähnliche Strukturen innerhalb des Siedlungsraumes genauso wie natürliche Wälder. Die Art besiedelt beispielsweise sommergrüne und immergrüne Laubwälder, subarktische Nadelwälder und Mischwälder.
Dendrocopos kizuki ernährt sich überwiegend von tierischer Nahrung, nimmt aber auch pflanzliche Nahrung zu sich.
Die pflanzliche Nahrung besteht aus Samen von verschiedenen Sumachgewächsen, dem Pagoden-Hartriegel und anderen Arten.
Wirbellose stellen den tierischen Anteil der Nahrung, es werden Insekten (Ameisen, Rüsselkäfer, Blattläuse etc.) und ihre Entwicklungsformen, Spinnen und Schnecken verzehrt.
Die Beutetiere werden durch schnelles Absuchen von Stämmen, Zweigen und Blättern, sowie durch das Stochern in Rinde gesammelt. Gelegentlich hämmert der kleine Specht auch Löcher ins Holz um an die Beute zu gelangen.
Es ist anzunehmen, dass seltener auch kleine Wirbeltiere vom Kizukispecht erbeutet werden, denn es gibt Beobachtungen wie die Vögel Skinke (Echse) im Schnabel trugen.
Die Brutzeit variiert je nach Brutgebiet, und erstreckt sich von Ende April bis Ende Mai im Amur-Ussuri Gebiet, von Ende Mai bis Anfang Juni im Norden Japans, und ab März im Süden des Verbreitungsgebietes. Die Art führt eine saisonale Partnerschaft, Wiederverpaarungen können aufgrund der Standorttreue vorkommen.
Das Brutpaar zimmert in der Regel in jedem neuen Jahr eine neue Nisthöhle, die in absterbenden bzw. bereits toten Ästen noch lebender Bäume angelegt wird. Die Höhle ist 15 cm tief, das Einflugsloch besitzt einen Durchmesser von 3 Zentimetern. Die Spechte nutzen nahezu kein Nistmaterial, lediglich ein wenig Holzspäne befindet sich manchmal in der Brutkammer.
Es werden 2 bis 5 weiße Eier gelegt, die Jungen schlüpfen nach nur etwa 14 bis 20 Tagen Inkubationszeit. Beide Elterntiere füttern die Nestlinge, ehe sie nach etwa 3 Wochen die Nisthöhle verlassen. Nach dem Ausflug verbleiben die Jungtiere noch zwei bis drei Monate im Revier des Elternpaares.
Der Kizukispecht ist je nach Vorkommensgebiet Stand- oder Strichvogel. Die kontinentalen Populationen, die in höheren Regionen brüten, ziehen im Winter ins Tiefland. Ein Großteil der Art verbleibt jedoch ganzjährig im Brutgebiet.
Der Kizukispecht wird laut Avibase in 4 Unterarten mit folgender Verbreitung unterteilt:
Die IUCN / Birdlife International stuft Dendrocopos kizuki als "LC = Least Concern" - also als "Nicht gefährdet" ein, da die Bestände stabil sind. Die Art besitzt ein sehr großes Verbreitungsgebiet, und es ist kein Rückgang zu verzeichnen, sodass das Kriterium (>30% Rückgang der Bestände in zehn Jahren oder innerhalb von drei Generationen) zur Einstufung in eine höhere Gefährdungskategorie nicht erfüllt wird.