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Western rock nuthatch
Sitta neumayer
species of Sittidae

juv. female

Die Handschwingen des Felsenkleibers sind ähnlich seinem Verwandten, dem Kleiber, mittelgrau, leicht bräunlich gefärbt. Der Kiel ist durchweg bräunlich, mittig sehr dunkel, fast schwarz gefärbt. Die äußeren Handschwingen besitzen eine abgegrenzte rein weiße Basis, selbst auf der rudimentären H10, welche in der Innenfahne nach oben ausläuft. Ab H4-3 geht die weiße Basis in eine weiße Innenfahnenkontur über. Die weiße Aufhellung findet sich im Gegensatz zum Kleiber kaum auf den Großen Handdecken. Längste Handschwinge ist meist die H5, in der Außenfahne verengt sind die H5 (teils undeutlich) und H6 bis H8. H9 und H10 sind vollständig verengt.

Die äußeren Armschingen sind mittelgrau, teils bräunlich, mit einem hellen Saum auf der Innenfahne, vorallem am Rand der Feder. Nach innen (proximal) nimmt der Grauanteil in den Armschwingen stetig zu. Die Schirmfedern sind relativ gleichmäßig mittelgrau gefärbt mit einem braunen Saum um den Kiel. Die inneren Schirmfedern (A8+9) besitzen eine etwas dunklere Außen- als Innenfahne.

Die Steuerfedern des Felsenkleibers sind etwas dezenter gefärbt als die des Kleibers. Die S1 ist gleichmäßg steingrau mit einem zentral sehr dunkel gefärbtem Kiel. Ab der S2 ist die Innenfahne bis auf die Spitze und die Basis stark abgedunkelt. Auf den äußersten Steuerfedern verblasst dies wieder etwas. Auf der S6 und je nach Individuum auch unterschiedlich stark auf der S5 findet sich ein sandfarbener Fleck in der Spitze der Innenfahne, welcher gräulich ausläuft. Die Außenfahne der S6 ist sandfarben gesäumt. Belege adulter Vögel konnten bisher leider nicht untersucht werden, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass adulte Vögel etwas stärker kontrastierte Steuerfedern besitzen. Eine Überschneidung der Zeichnung mit dem Kleiber ist jedoch auszuschließen.

Im Direktvergleich mit dem Kleiber (Sitta europaea) fallen die deutlich weiter in die Spitze ragenden weißen Aufhellungen der Innenfahnen der Handschwingen auf. Statt einem weißen Zentrum ist die Innenfahnenkante meist recht gleichmäßig und die Basis auslaufend aufgehellt. Die Steuerfedern besitzen im Zentrum (S1 bis max. S3) eine gewisse Ähnlichkeit, die äußeren Steuerfedern sind jedoch grundlegend unterschiedlich gefärbt.

feather number longest
primary 10 per wing 66.5 - 71.0mm n=2
P5 (50%) P4 (50%)
secondary 9 per wing 60.5 - 67.5mm n=2
S2 (100%)
retrix 12
50.0 - 51.5mm n=2
R5 (50%) R6 (50%)
Annotations for measurement data

number of individuals n

For the statistics of the longest feather measurements, we only use data from birds having the largest feathers present. A broken, missing or growing feather, which could potentially be the longest, disqualifies the individual for measurement. Likewise, no hybrids are included in the statistics. However, birds of different ages (e.g. young and adult woodpeckers), sexes (e.g. male and female sparrowhawks) and subspecies are used equally in the diagram and can therefore lead to a very wide range of variation. The greater the number of individuals measured, the more accurate the range of variation. Very small data sets of one or only a few birds only lead to approximate results.

measurement method

The feathers are measured digitally via the scan. A ventral curvature of the feathers is straightened for the measurement, but a caudal curvature is not! Measurements are taken from the start of the calamus to the largest extension of the feather. This does not always have to be the rachis, but can also be the vanes (e.g. in the case of buntings). Special features, such as the wax platelets on the waxwing, are omitted from the measurement.

percentages

The percentages of the individual feathers, e.g. P5, indicate the proportion of individuals in which this feather is the longest of its kind. This information should always be considered in conjunction with the total number of birds measured. An indication of 100% for five individuals is no guarantee that this feather is really always the longest.

country allocations

Songbirds and kin

conservation status

  • CITES
    not listed
  • Regulation (EG) Nr. 865/2006
    not listed
  • German Federal Nature Conservation Act §44
    protected