Das Rotkehlchen ist ca. 14cm groß, dies entspricht in etwa der Größe eines Haussperlings (Passer domesticus). Das Gewicht liegt zwischen 14 und 25g, die Flügelspannweite beträgt ca. 22cm. Die Art weist keinen Geschlechtsdimorphismus auf.
Adulte Vögel haben eine olivbraune Oberseite, die im Frühjahr durch Abnutzung der Federsäume gräulich verfärbt ist. Der Bauch ist hell grauweiß, die Unterschwanzdecken beigefarben. Auffällig ist das orange Gefieder im Bereich der Brust, das bis zur Vorderstirn reicht und auch Teile des Kopfes und Halses einfasst. Die Flügel und das Steuer sind ebenfalls oliv- bis dunkelbraun gefärbt.
Die dunkelbraunen Jungvögel sind hell rostfarben getupft, ihnen fehlt anfangs noch das markante, orange Gefieder der Alttiere. Die Brust ist gelbbraun gefleckt, der Bauch ist schmutzig weißbeige gefärbt.
Der, als wehmütig und melancholisch beschriebene, Gesang des Rotkehlchens besteht aus langen Strophen, die meist mit hohen, reinen Tönen beginnen. Daran schließen abfallende Elementfolgen mit starken Tonhöhensprüngen an, die zum Ende hin tief verklingen. Der Gesang wird in der Regel aus einem Gebüsch vorgetragen und ist fast ganzjährig zu hören.
Bei Störung ruft Erithacus rubecula häufig “zik“, einzeln oder in langsamer Folge aneinandergereiht. Erregte Vögel knicksen außerdem häufig mit dem Steuer.
Das Rotkehlchen kommt in Wäldern, Gehölzen, Gärten und Parks aller Art vor, sofern eine Strauchschicht vorhanden ist und der Boden einige vegetationsfreie Bereiche aufweist. Die natürlichen Lebensräume dieser Art sind Auwälder, Ufergehölze, Laub-, Misch- und zum Teil auch Nadelwälder. Das Rotkehlchen kommt aber auch im Siedlungsbereich vor, dort werden vor allem Parks, Friedhöfe, Feldgehölze und Gärten besiedelt.
Erithacus rubecula bevorzugt feuchte, wassernahe Habitate, exponierte Kuppen und trockene Standorte meidet die Art weitestgehend. Es kommt im Gebirge in Höhen von bis zu 2.600 m vor.
Die Art verfügt über ein breites Nahrungsspektrum, erbeutet jedoch hauptsächlich Insekten, Regenwürmer und kleine Spinnen. Ergänzend nimmt das Rotkehlchen Samen und Früchte zu sich, beispielsweise Pfaffenhütchen, Mehlbeeren und Liguster.
Während der Brutzeit besteht die Nahrung ausschließlich aus tierischer Nahrung, währenddessen sie im Herbst und Winter vermehrt pflanzliche Nahrung zu sich nehmen. Rotkehlchen besuchen auch Futterhäuser und fressen neben Mehlwürmern auch Rosinen und Getreideflocken.
Die Geschlechtsreife tritt beim Rotkehlchen am Ende des ersten Lebensjahres ein. Die Vögel führen eine monogame Brutpartnerschaft.
Die Art brütet in der Regel zweimal im Jahr, selten findet eine dritte Brut statt. Nachgelege nach Brutverlust sind üblich. Der Brutbeginn variiert je nach Verbreitungsgebiet: In Großbritannien beginnt er ab Anfang April und endet Mitte Juni, in Mitteleuropa Mitte April bis Mitte August und in Nord-Russland erst Mitte Mai.
Die Weibchen fliegen im zeitigen Frühjahr in die Reviere der auserwählten Männchen ein, und nach der Balz beginnt die Auswahl des Nistplatzes. Die napfförmigen Nester werden meist am Boden oder bodennah errichtet, gelegentlich auch in Höhen von 7 und mehr Metern. Sie befinden sich in Böschungen, Bodenvertiefungen, Wurzelwerk, Baumstümpfen, Mauerlöchern und vergleichbaren Strukturen.
Das Gelege besteht aus 5-7 Eiern. Während der Brutzeit, die etwa 13 bis 15 Tage andauert, brütet ausschließlich das Weibchen. In dieser Zeit wird es vom Männchen außerhalb des Nestes gefüttert. Nach 12 bis 15 Tagen verlassen die noch flugunfähigen Jungvögel das Nest, sie werden aber noch weiterhin von den Altvögeln versorgt.
Die Mortalitätsrate ist bei Nestlingen besonders hoch. Erreichen die Vögel das erste Lebensjahr, werden sie durchschnittlich 3 bis 4 Jahre alt. Das älteste, durch einen Ringfund bestätigte Alter, beläuft sich auf 17 Jahre und 3 Monate.
Das Rotkehlchen ist je nach Verbreitungsgebiet ein Stand- oder Zugvogel (Teil-, Kurzstreckenzieher). Die im Norden beheimateten Populationen ziehen ab August in die Winterquartiere in den Mittelmeerraum. In Deutschland zieht nur ein kleiner Teil im Herbst weg, vor allem im Tief- und Hügelland überwintern die meisten Vögel.
Das Rotkehlchen wird in sieben Unterarten unterteilt:
- Erithacus r. rubecula: Nominatform; West-Europa, Nordwest-Marokko, Azoren, Madeira und westliche Kanarische Inseln.
- Erithacus r. balcanisus: Balkan-Halbinsel bis zur westlichen Türkei.
- Erithacus r. witherbyi: Südspanien, Korsika, Sardinien, Nordost-Marokko, Algerien und Tunesien.
- Erithacus r. melophilus: Britische Inseln und Skandinavien.
- Erithacus r. tataricus: West-Sibirien (Ural-Gebirge bis Semei (Kasachstan)) bis in den Iran.
- Erithacus r. valens: Krim-Halbinsel.
- Erithacus r. hyrcanus: Südosten Transkaukasiens bis in den Nord-Iran.
Einigen Quellen zufolge werden noch weitere Unterarten genannt:
- Erithacus r. superbus (Artstatus umstritten): Kanarische Inseln (Teneriffa und Gran Canaria).
- Erithacus r. caucasicus: Ost-Türkei und Kaukasus-Gebiet.
- Erithacus r. sardus: Sardinien.
Die IUCN / Birdlife International stuft Erithacus rubecula als "LC = Least Concern" - also als "Nicht gefährdet" - ein. Die Art hat ein sehr großes Verbreitungsgebiet und die Bestände nehmen lt. IUCN sogar zu, sodass das Kriterium (>30% Rückgang der Bestände in zehn Jahren oder innerhalb von drei Generationen) zur Einstufung in eine höhere Gefährdungskategorie nicht erfüllt wird.<7p>
Das Rotkehlchen war Vogel des Jahres 1992. Die häufige Vogelart ist ein Sympathieträger und steht stellvertretend für weitere Vogelarten die von einem reich strukturierten, gehölz- und heckenreichen Kulturland profitieren.
Der Bestand ist in Deutschland aktuell weitestgehend stabil, jedoch führen die Ausräumung der offenen Landschaft, Intensivierung der Landwirtschaft, Flurbereinigung und Zerschneidung des Landes zu Abnahmen langfristig zur Abnahme des Bestandes.
Mit der Wiederherstellung einer gehölzreichen Kulturlandschaft und der Belassung von Falllaub und Unterholz in Wäldern werden geeignete Habitate geschaffen. Auch die naturnähere Gestaltung von Gärten und Parks und das Ausbringen von Nisthilfen helfen der Art.
-
CITES
not listed
-
Regulation (EG) Nr. 865/2006
not listed
-
German Federal Nature Conservation Act §44
protected