Die Goldammer (Emberiza citrinella) ist mit einer Körperlänge von 16 bis 17cm und einem Gewicht von 20 bis 36,5g etwas größer als ein Haussperling. Die Flügelspannweite beträgt etwa 23 bis 29,5cm.
Goldammern weisen vor allem im Prachtkleid einen deutlichen Geschlechtsdimorphismus auf.
Männchen im Prachtkleid haben leuchtend gelbes Gefieder an Kopf, Kehle, Brust und Bauch. Die Brust ist mit einem rostfarbenen Band durchzogen, der Steiß ist ebenfalls rostfarben. Der Rücken und die Flügel sind braun mit dunklen Längsstreifen. Das Steuer ist dunkelbraun, im Flug sind die weißen Außenränder gut sichtbar.
Die Weibchen sind unscheinbarer grünbraun gefärbt, Kehle und Unterseite sind gelblich.
Im Schlichtkleid ähnelt das Männchen dem Weibchen im Prachtkleid, der Oberkopf zeigt dann eine feine, braun gefärbte Längsstreifung. Die Kehle des Männchens ist im Schlichtkleid schwarz. Weibchen sind im Schlichtkleid insgesamt dezenter gefärbt und die kräftigen Gelbtöne fehlen.
Unterscheidung zwischen Gold- und Zaunammer
Die Männchen beider Arten können anhand der Kopf- und Körperzeichnung unterschieden werden. Die Goldammer weist im Prachtkleid einen schmalen Überauenstreif auf, der nicht bis zum Schnabelansatz reicht, die Zaunammer hat hingegen einen schwarzen, breiten Überaugenstreif. Des Weiteren ist die Kehle der Goldammer im Prachtkleid gelb gefärbt, das Zaunammermännchen hat hingegen eine schwarze Kehle. Auch das Gefieder der Bürzel unterscheidet sich deutlich: Goldammern weisen einen rostbraunen Bürzel auf, bei Zaunammern ist dieser olivgrau.
Die Weibchen unterscheiden sich weniger deutlich, aber im Prachtkleid ist auch bei dem Zaunammerweibchen ein dunklerer und breiterer Augen- und Wangenstreif als bei der Goldammer zu erkennen.
Lautäußerungen
Der charakteristische Gesang der Goldammer klingt etwas metallisch „Ti-ti-ti-ti-ti-ti-tüüüüüüh“. Der markante Wechsel zwischen den einleitenden, kurzen Tönen und dem langen Schlusston erinnert an eines der Stücke Beethovens, der das Thema in seiner 5. Symphonie aufgriff. Außerdem lässt sich der Gesang mit dem Spruch „Wie wie wie hab' ich dich liiiieeeeb“ übersetzen und ist daher besonders einprägsam.
Der Gesang wird von einer Singwarte (Sträucher, Zaunpfähle etc.) aus vorgetragen.
Die häufig zu hörenden Rufe sind kurz „tsr“, „zik“ oder „zrk“.
Die Goldammer besiedelt offene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Hecken und Büschen sowie Waldränder, Kahlschläge und Brachflächen. In Bergbaugebieten kommt die Art zwar auch vor, allerdings in geringen Dichten, und die Besiedlung findet später statt, als auf vergleichbaren, natürlich gewachsenen Flächen, was unter anderem an einem geringeren Nahrungsangebot liegen könnte. Städte und Dörfer bieten in der Regel nur in ruderalen Randzonen zum Offenland hin geeignete Lebensräume.
Adulte Goldammern ernähren sich sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Die Nestlinge werden hingegen fast ausschließlich mit Wirbellosen versorgt. Dazu zählen Spinnen, Käfer, Springschwänze, Hautflügler, Schmetterlingslarven, Heuschrecken und andere. Der Anteil an tierischer Nahrung ist im Frühling und Sommer am höchsten und nimmt zum Winter hin ab. Die pflanzliche Nahrung besteht überwiegend aus Sämereien, Früchten, Beeren, Knospen und Körnern.
Die Nahrungssuche erfolgt auf dem Boden, gelegentlich aber auch im Geäst von Gehölzen. Goldammern sind besonders in den frühen Morgen- und Abendstunden aktiv und ziehen zur Nahrungssuche dann häufig in kleinen Trupps umher.
Die Geschlechtsreife tritt bei der Goldammer am Ende des ersten Lebensjahres ein. Emberiza citrinella führt eine monogame Saisonehe, die mit Beendigung der Brutzeit aufgelöst wird. Die Brutzeit beginnt in Mitteleuropa ab April bis September, in höheren Lagen etwas später. Goldammern begehen ein bis zwei Jahresbruten, Drittbruten sind zumindest in Mitteleuropa nicht belegt.
Goldammern sind Bodenbrüter. Das napfförmige Nest wird aus Grashalmen und anderen Pflanzenteilen in geschlossener Bodenvegetation bzw. bis 1,5m hoch in Dornengebüsch o.Ä. gebaut. Das Gelege besteht aus 2-7 Eiern, die 11 bis 14 Tage bebrütet werden. Nach etwa 9 bis 14 Tagen verlassen die Jungvögel das Nest, sie werden aber noch einige Tage versorgt.
Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei vier bis sechs Jahren. Der älteste Ringfund betrug etwas mehr als 11 Jahre.
Die Goldammer ist je nach Verbreitungsgebiet Standvogel oder Teilzieher, nur im äußersten Norden des Verbreitungsgebietes werden die Brutgebiete im Winter vollständig geräumt. Die Überwinterungsgebiete der ziehenden Populationen liegen in Süd- und Westeuropa (Belgien, Südfrankreich, Südspanien).
Nach der Brutzeit, etwa ab August, finden sich kleinere Trupps zusammen, die bis in den November anwachsen. Bis Februar ziehen die Trupps umher und können mehrere 100 Individuen umfassen.
Emberiza citrinella kommt laut IUCN in folgenden Ländern vor (Brut- und Überwinterungsgebiete):
- Afghanistan; Albanien; Andorra; Armenien; Aserbaidschan; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark; Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich; Georgien; Griechenland; Großbritannien; Iran, Irak; Irland; Israel; Italien; Kasachstan; Kirgisistan; Kroatien; Lettland; Liechtenstein; Lithauen; Luxemburg; Mazedonien; Moldawien; Mongolei; Montenegro; Niederlande; Norwegen; Österreich; Polen; Portugal; Rumänien; Russland; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien; Schweden; Schweiz; Syrien; Tschechien; Türkei; Turkmenistan; Ukraine; Ungarn; Usbekistan, Weißrussland, Zypern.
In den 1860er und 1870er Jahren wurden Goldammern aus Großbritannien nach Neuseeland importiert. Goldammern (und weitere Arten wie Amseln und Sperlinge) wurden zum Zweck der Insektenbekämpfung auf die Insel gebracht. Da
Emberiza citrinella sich aber auch zu großen Teilen von Samen und Körnern ernährt, wurden die Vögel nur wenige Jahre später als Schädlinge betrachtet. Trotz Jagd und Gifteinsätzen kommt die Art bis heute auf Neuseeland vor.
Die Goldammer wird laut HBW in drei Unterarten unterteilt:
- Emberiza c. citrinella (Nominatform): Fennoskandinavien und Südost-England, südlich bis in den Norden der Iberischen Halbinsel, Süd-Frankreich und Italien und nach Osten bis nach Polen, Tschechien, Ungarn, den Balkan und den äußersten Nordwesten Russlands.
- Emberiza c. caliginosa Irland (Isle of Man) und Großbritannien (Wales und Nord-, West-England).
- Emberiza c. erythrogenys Ost-Europa (europ. Teil Russlands, Zentral-Ukraine, Balkan) nach Osten bis Südzentral-Sibirien (Irkutsk) und Nordzentral-Mongolei und bis zum 64. Breitengrad, eine isolierte Population im Osten des Schwarzen Meeres und im Kaukasus. Einige Individuen überwintern in der Türkei, Levante-Region, Irak, Iran, Zentral-Asien und Nord-Italien.
Die Goldammer war Vogel des Jahres 1999. Sie steht stellvertretend für die abnehmende Artenvielfalt in Kultur- und Feldlandschaften. Die Bestände gelten in Deutschland zwar aktuell noch als stabil aber aufgrund der Änderung der Bewirtschaftungsformen nimmt die Art in den westlichen Nachbarländern Frankreich, Belgien und Großbritannien bereits ab und auch die skandinavischen Länder sind von erheblichen Rückgängen betroffen.
Beeinträchtigungen und Verluste sind vor allem auf intensiv genutzte Äcker zurückzuführen. Pestizid- und Herbizideinsatz führen zu akutem Nahrungsmangel, außerdem fehlen auf solchen Äckern zumeist die benötigten Kleinstrukturen (Gebüsche, Hecken, Gräben), die als Singwarten und Nistplätze genutzt werden. Auch Waldränder, die ohne Gebüschsaum direkt an Ackerland anschließen, sind für die Art ungeeignet.
Um die Bestände in Deutschland stabil zu halten, sind Schutzmaßnahmen notwendig z.B. Heckenanpflanzungen und eine naturnahe Gestaltung von Waldrändern. Essentiell ist aber die Ökologisierung der Landwirtschaft, um die Goldammer und andere Vogelarten der Feldflur dauerhaft zu schützen.
Die IUCN / Birdlife International stuft Emberiza citrinella als "LC = Least Concern" - also als "Nicht gefährdet" ein. Die Art hat ein sehr großes Verbreitungsgebiet und die Bestände sind stabil, sodass das Kriterium (>30% Rückgang der Bestände in zehn Jahren oder innerhalb von drei Generationen) zur Einstufung in eine höhere Gefährdungskategorie nicht erfüllt wird.
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CITES
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Regulation (EG) Nr. 865/2006
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German Federal Nature Conservation Act §44
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