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Rohrschwirl
Locustella luscinioides
Art der Locustellidae

juv.
1. KJ

Der Rohrschwirl besitzt dunkelbraun-graue Hand- und Armschwingen und einen sehr runden Flügel. Zwischen der H1 und A1 gibt es einen Längenunterschied, durch den im Flügel eine Kante entsteht. Die innerste Schirmfeder (A7) sticht ebenfalls aus dem Flügel durch ihre Länge heraus. Die Außenfahnen sind etwas kräftiger kastanienbraun gefärbt, eine Verengung der Außenfahne ist kaum erkennbar. Auch eine Innenfahnenverengung findet sich nur schemenhaft in der H9. Längste Handschwinge ist die H8. Die Steuerfedern sind in Relation zum Flügel sehr groß und breit. Die Färbung ist dunkler als das Flügelgefieder. S1 ist die längste Feder, manchmal auch S2, oder S1=S2, alle weiteren Federn nehmen nach außen in ihrer Länge ab. Die Unterschwanzdecken - bei der Bestimmung von Schilfarten oft hilfreich - sind cremefarben, manchmal mit einem schmalen, dunklen Schaftstrich.

Die Unterart L. l. fusca. ist etwas weniger rötlich braun gefärbt, teilweise mit Olivton und einer weißeren Körperunterseite. Die Mauser der Altvögel erfolgt für gewöhnlich von September bis November. Für eine Altersbestimmung kann anhand der Federn lediglich der Abnutzungsgrad herangezogen werden. Im Herbst sind für Gewöhnlich die Schwungfedern (am besten erkennbar an den Schirmfedern) der adulten Vögel abgenutzt, ausgefranzt, die der Jungvögel frisch und sauber abgegrenzt. Im Frühjahr ist dies meist umgekehrt, da sich die adulten Vögel, welche noch ein relativ frisches Gefieder besitzen sich stark abheben von den Vögeln im 2. KJ, welche immernoch mit den Schwungfedern aus dem Jugendkleid unterwegs sind. Vögel im Spätsommer mit extrem abgetragenen Federn können so auch noch im 2. KJ sein.

Schwirle unterscheiden sich von den Rohrsängern schon allein durch die sehr großen Steuerfedern. Der Feldschwirl besitzt etwas hellere Schwungfedern und markante helle Säume der Schirmfedern. Die USd zeigen sehr starke, dunkle Schaftstriche bzw. dunkle Zentren. Der Schlagschwirl besitzt ein sehr ähnliches Steuer, die USd sind jedoch dunkler mit einer weißlichen Spitzenumrandung.

Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 53.0 - 57.5mm n=6
H8 (67%) H9=H8 (33%)
Armschwinge 9 pro Flügel 42.5 - 44.5mm n=6
A1 (67%) A1=A2 (33%)
Steuerfeder 12
54.5 - 61.0mm n=6
S2 (83%) S1=S2 (17%)
Flügellänge1 Handflügelindex1,2 (HWI) Handschwingenindex Verhältnis Flügellänge/längste H Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex
67 - 72mm n=15 27 - 33% n=14 17 - 23% n=6 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Details

Die Flügellänge berechnet sich aus der Länge des Flügels gemessen vom Carpalgelenk bis zur Spitze der längsten Handschwinge. Der Flügel wird dabei angewinkelt und die Handschwingen maximal gestreckt und flachgedrückt (Methode Kleinschmidt)

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 67 - 72mm n=15

Der Handflügelindex, wie er 1959 von Friedrich A. Kipp vorgestellt wurde, wird berechnet aus dem Verhältnis von Handlänge (Differenz zwischen längster Handschwinge und äußerster Armschwinge) und der gesamten Flügellänge.

Kombinierte Daten aus:
Avonet1: 27 - 33% n=14,
Der Handschwingenindex wird berechnet aus dem Verhältnis von längster Handschwinge zur ersten (äußersten) Armschwinge. Es ist das Equivalent zum Handflügelindex für Federmaße. Das Verhältnis der Flügellänge zur längsten Handschwinge erlaubt es Bestimmungsmerkmale, die auf einem der beiden Werte basieren, in den jeweils anderen Wert umzurechnen. Das Verhältnis Handflügel-/Handschwingenindex erlaubt es die Werte eines Verfahrens in die jeweils anderen Werte näherungsweise umzurechnen und für Bestimmungen zu verwenden.
1 Tobias, J. A., et al. (2022). AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds.
2 Kipp, Friedrich A.: "Der Handflügel-Index als flugbiologisches Maß", erschienen in "Vogelwarte - Zeitschrift für Vogelkunde", 1959, Band 20, Heft 1



1. KJ
1. KJ
ad. Weibchen

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Schutzstatus

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    streng geschützt