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Grünfink
Chloris chloris
Art der Fringillidae


Abb.. 1866 Weibchen © Kristin Schwenk
ad. Männchen
ad. Männchen
ad. Männchen
ad. Männchen

Die Hand- und Armschwingen des Grünfinken sind graubraun gefärbt mit einer hell gräulichen Innenfahnenaufhellung. Auf den äußeren Handschwingen zeigt sich deutlich die charakteristisch leuchtend gelbe Außenfahnen bzw. Außenfahnenkontur. Diese verschwimmt zunehmend proximal und wird blasser. Auf den Schirmfedern ist sie als leichter gelbgrüner Saum im unteren Teil der Außenfahne zu erkennen. And der Spitze der inneren Handschwingen und Armschwingen findet sich eine weißliche Spitzenkontur, welche sich schnell abnutzt. Die inneren Armschwingen und die Schirmfedern besitzen im oberen Teil der Außenfahne ein helles Feld, welche im Flügel als Spiegel gedeutet werden kann.
Die längste Handschwinge ist meist die H7, in seltenen Fällen auch die H6 oder H8. Die zentralen Steuerfedern sind schwarzgrau gefärbt mit einer grün-gelben Außenfahnenkontur.
In den äußeren Steuerfedern findet sich eine zunehmende gelbe Basis. Der Gelbanteil variiert Geschlechts- und Altersabhängig. Die längste Steuerfeder ist die S6, manchmal die S5, das Steuer ist also leicht gegabelt.

Geschlechts- und Altersunterschiede

Der Grünfink besitzt einen Geschlechtsdimorphismus, welcher es erlaubt die Geschlechter anhand eines Federfundes zu bestimmen.
Weibliche Grünfinken besitzen weniger Gelb in den Handschwingen. Gerade auf den H7 und H8 zeigt sich der Unterschied, da beim Männchen die Außenfahne relativ vollständig gelb gefärbt ist, beim Weibchen jedoch nur eine kräftige Kontur zu sehen ist.
Die äußeren Steuerfedern des Männchens sind zum größten Teil gelb gefärbt mit einer recht klar abgesetzten, grauschwarzen Endbinde. Beim Weibchen reicht die dunkle Spitze diffus weiter in Richtung Spule, oft ist eine Art Farbverlauf zu erkennen.

Juvenile Vögel zeigen bereits die gleichen Geschlechtsunterschiede wie adulte Vögel, oft sind die Steuerfedern jedoch etwas unsauberer gezeichnet. Bei jungen Männchen ist der Übergang zur dunklen Spitze verwaschener, beim Weibchen sind häufig die Steuerfedern größtenteils graubraun gezeichnet, mit einer weißgelben Aufhellung der Innenfahne und einer gelben Kontur der Außenfahne.
Vögel im zweiten Kalenderjahr sind lediglich an unterschiedlichen Federgenerationen zu erkennen, wenn beispielsweise Schwingen oder Steuerfedern gemausert wurden.

Mauser

Der Grünfink führt eine partielle postjuvenile Mauser im ersten Lebensjahr durch, bei der neben dem Körpergefieder häufig auch einige Steuerfedern betroffen sind - und in seltenen Fällen auch die Schwungfedern.
Die Mauser adulter Vögel setzt meist zwischen Juli und Ende August ein und endet nach ca. 90-100 Tagen (Oktober/November).

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 68.5 - 80.0mm n=40
H7 (85%) H8 (13%) H6 (3%)
Armschwinge 9 pro Flügel 51.0 - 58.0mm n=43
A1 (72%) A2 (26%) A3 (2%)
Steuerfeder 12
53.5 - 64.5mm n=37
S6 (49%) S5 (46%) S4 (5%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

ad. Männchen
juv. Weibchen
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Männchen
ad. Männchen
juv.
ad. Männchen
Beleggalerie

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Merkmale

Der Grünfink (Chloris chloris) hat eine Gesamtgröße 14 bis 16cm und wiegt zwischen 17 und 34g (Nominatform). Die Flügelspannweite beträgt 24,5 bis 27,5cm.

Die Art weist einen mäßig ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus auf. Der hornfarbene Schnabel, sowie die gelben Außenfahnen der Schwingen und das daraus entstehende grüngelbe Flügelfeld weisen beide Geschlechter auf.
Das Gefieder der Männchen ist unterseits gelbgrün gefärbt, die Oberseite ist graugrün. Das Grün des Bürzels ist etwas heller als das Rückengefieder. Wangen, Hals, Nacken und die großen Flügeldecken sind grau gefärbt. Die Spitzen des Großgefieders sind dunkel und die Kehle von schmutzig gelber Farbe. Die Beine der Männchen sind fleischfarben.
Weibchen sind insgesamt deutlich matter gefärbt und haben weniger Gelbanteile im Gefieder. Der gesamte Körper weist eine schwache Längsstrichelung auf. Rücken und Kopf sind braungrau gefärbt, der Bauch grünlichgrau. Das Gefieder der Kehle ist hell und die Wangen braun.
Die juvenilen Vögel sind deutlich heller, mit weißlichem, längs gestrichelten Bauch und einem ebenfalls schwach gestrichelten, graubraunen Rücken. Das Gelb an den Flügeln ist undeutlich und blass. Die großen Flügeldecken weisen breite, beigefarbene Endsäume auf.

Chloris chloris verfügt über zwei sehr unterschiedliche Typen von Gesängen. Einer ist ein unmelodiöses, krächzendes „drschüüüüjuh“, das mit langen Pausen wiederholt wird. Der zweite Gesangstyp ist ein lang gezogenes, angenehmes Trillern, Zwitschern und Pfeifen, dass dem Gesang des Kanarangirlitzes ähnelt. Manchmal werden beide Gesangstypen auch miteinander kombiniert.
Der Ruf dieser Art ist kurz und kräftig „jüpp“ und wird häufig in schnellen Serien wiederholt. Es kann zu einem kurzen Trillern gesteigert werden oder laut ansteigend „juuuIT“ klingen.

Habitat & Biologie

Die Art ist als Bewohner lichter Baumbestände häufig in Grenzbereichen zwischen menschlichen Siedlungen und Offenland sowie zu bewaldeten Arealen anzutreffen. Das sind beispielsweise Habitate wie Feld- und Ufergehölze, Baumalleen, Streuobstwiesen, Obstgärten sowie halboffene Ruderalfluren. Grünfinken besiedeln auch städtische Areale, wie Parks, Friedhöfe, Gartenstädte und große Gärten, sofern mindestens einzelne Bäume oder Gehölzreihen vorhanden sind.
Außerhalb der Brutzeit ist Chloris chloris auch häufig auf Acker- und Ruderalflächen, Bahndämmen und Kahlschlägen zu beobachten. Außerdem ist die Art ein regelmäßiger Besucher von Futterstellen in Dörfern und Städten.

Grünfinken ernähren sich überwiegend pflanzlich, aber auch tierisch. Vor allem während der Brutzeit ergänzt die Art ihr Nahrungsspektrum um tierische Komponenten - die Nestlinge erhalten fast ausschließlich tierische Nahrung, vor allem Blattläuse und Insektenlarven.
Die Beutetiere werden von Ästen, Blättern und vom Boden gesammelt oder mittels Fang- oder Schwirrflügen in der Luft gefangen. Pflanzliche Nahrung wird zumeist vom Boden aufgepickt. Der Grünfink ist eine häufige Art an Futterstellen, wobei er andere Arten häufig vertreibt und solange am Futterplatz verharrt, bis er gesättigt ist.

Die Geschlechtsreife erreicht der Grünfink am Ende des ersten Lebensjahres. Die Vögel führen in der Regel eine monogame Brutehe. In einigen Fällen wurde bei der Art aber auch Polygamie beobachtet, mit bis zu fünf Weibchen bei einem Männchen. Die Brutzeit erstreckt sich in Mitteleuropa von Ende März bis Anfang September. In der Regel finden zwei Jahresbruten, seltener auch drei Bruten, statt.
Die Art in ihrer Nistplatzwahl variabel, das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen (bevorzugt Koniferen), in natürlichen Halbhöhlen von Bäumen, Kletterpflanzen an Hauswänden, Blumenkästen und sogar Futterhäusern angelegt. Das Weibchen baut das Nest aus Zweigen, Trockengräsern, Moosen und Flechten, und polstert es mit Haaren und Federn aus.
Das Gelege besteht in der Regel aus drei bis sechs Eiern, die Brutzeit dauert 12 bis 15 Tage. In dieser Zeit bebrütet das Weibchen allein das Nest und wird vom Männchen mit Futter versorgt. Nach etwa 16 bis 18 weiteren Tagen sind die Jungvögel flügge, werden aber noch weitere 14 Tage von den Elterntieren versorgt.
Die Lebenserwartung beträgt bei wildlebenden Individuen durchschnittlich nur etwa zwei bis drei Jahre.

Chloris chloris ist je nach Verbreitungsgebiet Kurzstrecken- bzw. Strichzieher oder Standvogel. Im Norden und Osten des Verbreitungsgebietes sind Grünfinken Zugvögel, im Süden und Westen hingegen Standvögel. Die deutschen Populationen sind Kurzstreckenzieher - die bis nach Italien, Frankreich und Spanien ziehen -, oder Standvögel, die den gesamten Winter im Brutgebiet verbringen. In den Wintermonaten sind außerdem Vögel aus Nord- und Nordosteuropa in Deutschland anwesend.

Verbreitung

Der Grünfink wird laut HBW in zehn Unterarten mit folgender Verbreitung unterteilt:

  • Chloris c. chloris (Nominatform): Brütet von Nord-Schottland (ohne Britannien und Irland) und Norwegen, von Nord- und Zentralfrankreich östlich bis in den Ural, Nordwest-Kasachstan und Westsibirien, südlich bis nach Ungarn und den Norden der Ukraine. Die nordöstliche Populationen überwintern in Südeuropa.
  • Chloris c. harrisoni: Besiedelt die Britischen Inseln (außer Nord-Schottland) und Irland.
  • Chloris c. aurantiiventris: Diese Unterart ist Brutvogel auf Madeira und den Kanarischen Inseln. Sie brütet außerdem von Spanien (außer dem Nordwesten) östlich bis nach Kroatien, West- und Südgriechenland, Kreta, Dodekanes, Nord-Tunesien und Nordwest-Lybien. Die Unterart überwintert von Marokko bis Ägypten.
  • Chloris c. muehlei: Brutvogel in Serbien, Mazedonien, Rumänien und Moldawien.
  • Chloris c. vanmarli: Besiedelt den Nordwesten Spaniens, Portugal und Nordwest-Marokko.
  • Chloris c. voousi: Brütet von Zentral-Marokko ostwärts bis nach Algerien.
  • Chloris c. madaraszi: Brutvogel auf Korsika und Sardinien.
  • Chloris c. chlorotica: Kommt in der südlichen Zentral-Türkei, Syrien, dem Libanon, Israel, Westjordanland und den Nordosten Ägyptens vor.
  • Chloris c. bilkevitchi: Besiedelt die Süd-Ukraine (Krim) ostwärts bis zum Kaukasus, den Nordosten der Türkei, den Nord-Iran und den Südwesten Turkmenistans.
  • Chloris c. turkestanica: Brütet im Westen und Norden des Tian Shan Gebirges, von Süd- und Südost-Kasachstan bis nach Kirgistan und Tadschikistan. Überwintert vom nordwestlichen bis südlichen Afghanistan.

  • Die Art wurde außerdem in mehreren Ländern eingeführt. Auf den Azoren wurde die Unterart aurantiiventris angesiedelt. In Südamerika hat sich der Grünfink in Argentinien und Uruguay etabliert. Die Nominatform wurde in Australien, Tasmanien und auf den Chatham Inseln eingeführt.

    Bemerkungen

    Der Nabu (Naturschutzbund Deutschland) weist auf einen bedenklichen Trend beim Grünfinken hin: Seit der ersten Durchführung der "Stunde der Wintervögel", bei denen alle Bürger an drei ausgewählten Tagen des Jahres ihre Sichtungen dem Nabu melden können, werden von Jahr zu Jahr weniger Tiere der eigentlich weitverbreiteten Art gesichtet. Mit 1,8 Vögeln pro Garten sind es im Winter 2018 nur noch etwas mehr als halb so viele Sichtungen wie 2011. Hauptverantwortlich am „Grünfinkensterben“ ist vermutlich eine Infektion mit dem parasitären Einzeller Trichomonas gallinae, die an Futterstellen vor allem während warmer, lang anhaltender Sommer, übertragen wird. Die Krankheit wurde erstmals im Sommer 2009 in größeren Teilen Deutschlands beobachtet und tritt seit dem regelmäßig auf und fürhrt zu Bestandseinbußen.

    Schutzstatus

    • WA
      nicht gelistet
    • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
      nicht gelistet
    • Bundesnaturschutzgesetz §44
      besonders geschützt