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Feldlerche
Alauda arvensis
Art der Alaudidae

ad. Männchen
Männchen

Die Handschwingen sind graubraun gefärbt mit einem gräulichen Innenfahnensaum. Auf der Außenfahne findet sich eine helle Kontur, welche auf der H9 fast die ganze Außenfahne einnimmt. Auf den inneren Handschwingen sind ebenfalls die Federspitzen aufgehellt. Die Armschwingen sind ähnlich gefärbt. Die helle Spitze jedoch deutlich verwaschener, sodass der komplette obere Teil der Feder aufgehellt wirkt. Die Spitze der inneren Handschwingen und der Armschwingen ist am Kiel eingekerbt. Diese Form ist charakteristisch für Lerchen, findet sich jedoch auch z.B. bei Stelzen (Motacillidae). An den Schirmfedern fehlt diese Einkerbung. Sie sind etwas vergrößert und vorallem dunkler als die restlichen Armschwingen. Die Außenfahnen haben hellbraune Konturen, welche nach oben hell auslaufen.

Die Steuerfedern sind dunkelbraun gefärbt. Die zentrale S1 ist meist die kürzeste S und graubraun aufgehellt. Die Innenfahne ist teils olivbraun gesäumt. Auf den äußeren Steuerfedern zeigt sich die charakteristische Weiße Zeichnung. Diese nimmt im Steuer nach außen zu, ist jedoch sehr variabel in ihrer Ausdehnung. Zwischen einer leichten weißen Kontur der Außenfahne, über eine komplett weiße Außenfahne bis hin zu einer komplett weißen Feder mit einer quer verlaufenden braunen Innenfahnenbasis ist alles möglich.

Juv. Feldlerchen sind an den deutlich abgegrenzten Außen- und Innenfahnensäumen der Schirmfedern erkennbar. Auf der S1 findet sich häufig neben der stark abgegrenzten hellen Säumung eine Bänderung. "Die S2-S3 haben bräunliche Af-Säume, die S4-S6 ähneln in der Zeichnung denen der ad. Feldlerchen" (Zitat und vgl. Busching 2002, Beitr. Gefiederkd. Morphol. Vögel, Heft 8, 2002). Außerdem kann ab einer Länge von mehr als 86mm der H7 oder 62m der A7 von einem adulten Vogel ausgegangen werden. Der Umkehrschluss funktioniert nicht, da es auch relativ kleine adulte Exemplare geben kann. Die Säume adulter Vögel sind eher verwaschen. Die Geschlechter lassen sich anhand des Gefieders jedoch nicht unterscheiden.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 79.5 - 101.0mm n=27
H7 (85%) H8 (15%)
Armschwinge 9 pro Flügel 60.0 - 80.5mm n=26
A7 (58%) A2 (27%) A1 (15%)
Steuerfeder 12
64.0 - 84.5mm n=22
S4 (36%) S3 (23%) S5 (41%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

ad.
ad.
ad.
juv.
Beleggalerie

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Verbreitung

Schutzstatus

  • WA
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt