Die Schwanzmeise erreicht eine Körperlänge von ca. 13–16cm, wobei der Schwanz alleine schon 6-10cm Länge erreicht. Die Flügelspannweite beträgt etwa 15-20cm, das Gewicht rund 7-10g. Die maximal nachgewiesene Lebenserwartung in er freien Natur liegt bei 8 Jahren, in Gefangenschaft bei etwa 15 Jahren.
Der sehr kurze der Schnabel und die Beine der Schwanzmeise sind dunkel gefärbt.
Die Variation der Körperfärbung der Schwanzmeise ist abhängig von der jeweiligen Unterart und Verbreitung - die Unterschiede sind recht enorm. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle eine detallierte Beschreibung der Färbung vom Kopf, des Rückens, der Brust- und Bauchregion sowie der Flanken verzichtet.
Eine Übersicht über die Variationsbreite kann man hier sehen:
Übersicht über die Variationsbreite der Schwanzmeise bei Google.
Eine Übersicht über die derzeit 17 rezenten Unterarten von A. caudatus finden Sie hier:
A. caudatus bei Avibase.
Die Flügel und der Schwanz sind bei allen Unterarten der Schwanzmeise sehr ähnlich gefärbt.
Der Handbereich der Flügel ist schwarz gefärbt, und geht zu den Armschwingen hin in ein helles Flügelfeld über. Die Armschwingen selbst besitzen schwarzlichgraubraune Zentren, die weiß umsäumt sind. Das Steuer wirkt von oben im zusammengefalteten Zustand schwarz mit weißen Außenkanten, was durch die Schwarzfärbung der mittleren Steuerfedern erzeugt wird. Nach außen hin nimmt die Schwarzweißzeichnung der Steuerfedern zu.
Die häufigsten Lautäußerungen sind dreisilbrige, hohe und scharfe "Srieh-Srieh-Srieh"-Rufe, die man meist von umherwandernden Trupps im Spätssommer, Herbst und Winter hört.. Auch ein explosiv geäußertes "Zerrr" ist des öfteren zu hören. Der leise, aber melodische Gesang ist selten zu vernehmen da sehr dezent.
Ihren Namen verdankt die Schwanzmeise ihrem langen Schwanz. Mit diesem kann sie nahezu perfekt die Balance beim umherhangeln an dünnen Zweigen während der Nahrungssuche halten.
A. caudatus besiedelt vor allem lichte Mischwälder, Waldränder, Parks, Hecken, Gebüsche - sehr gerne auch in unmittelbarer Gewässernähe bzw. an feuchten Stellen.
In nördlichen Gefilden brütet die Schwanzmeise in Mooren und Sümpfen, aber durchaus auch in trockeneren Birkenbeständen. In Westeuropa siedelt sie auch an Trockenhängen mit Ginster und Wacholderheiden, im Mittelmeerraum besiedelt sie dichte Maccie, aber auch durchaus Kiefernwälder und Olivenhaine. Allgemein werden reine Nadelwälder von ihr gemieden, in Mittelsibirien jedoch kommt sie ebenfalls in Nadelmischwäldern Fichte, Tanne, Lärche und Sibirischer Zirbelkiefer vor.
Wichtig ist in allen Fällen, dass genügend Unterholz, eine gut ausgebildete Strauchschicht, Dornensträucher oder junge Nadelbäume vorhanden sind.
Die Schwanzmeise errichtet zur Brutzeit ein ovales Nest aus Moos, Pflanzenwolle und Federn.
Die Nahrung der Schwanzmeisen besteht fast ausschließlich aus Klein- und Kleinstinsekten, die von Blättern und Zweigen gesammelt werden (z.B. Blatt- und Schildläuse, kleinste Larven, Spinnen, etc.). Innerhalb der Brutzeit werden die Nahrungsinsekten größer - hier werden auch größere Schmetterlingsraupen u.ä. Beutetiere an die Jungen verfüttert. Ganz selten gehören im Winter auch Knospen, Samen u.a. pflanzliche Bestandteile zum Nahrungsspektrum, weil hier nicht so viele Insekten vorhanden sind.
Außerhalb der Brutzeit sind Schwanzmeisen sehr sozial gebunden, und sehr häufig in Gruppen bis zu 30 Individuen unterwegs.
Die Schwanzmeise ist in den gemäßigten Regionen ihres riesigen Verbreitungsgebietes Stand- und Strichvogel, weiter nördlich Kurz- und Mittelstreckenzieher.
A. caudatus besiedelt nahezu das gesamte Europa, und kommt in einem sehr breiten Gürtel bis ins östlichste Asien vor.
Eine sehr schöne Verbreitungskarte findet man hier:
Unterartenverbreitung bei Wikipedia.
Da A. caudatus in den meisten Regionen ihres Verbreitungsgebietes ganzjährig anzutreffen ist, lassen sich dementsprechend sowohl Mauserfedern als auch Rupfungen und Totfunde finden.
Laut IUCN / Birdlife International ist die Schwanzmeise als "LC = Least Concern" (also als "Nicht gefährdet") eingestuft.
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WA
nicht gelistet
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Verordnung (EG) Nr. 865/2006
nicht gelistet
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Bundesnaturschutzgesetz §44
besonders geschützt