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Wacholderdrossel
Turdus pilaris
Art der Turdidae

1. KJ Männchen
ad. Weibchen
1. KJ

Die Wacholderdrossel ist im Durchschnitt etwas größer als die Amsel und zeigt im Flügeldiagramm einen etwas spitzeren Flügel. (meistens Amsel H5>H9 und Wacholderdrossel H5<H9). Die Hand- und Armschwingen sind dunkel graubraun gefärbt mit einer Aufhellung der Innenfahnenbasis. Die Armschwingen zeigen in der Außenfahne einen olivgrünen Anflug, dieser findet sich jedoch oft auch bei weiblichen Amseln. Die Handschwingen H6 bis H9 sind teilweise, H10 vollständig, verengt. Bei der Amsel findet sich auch eine deutliche Verengung der H5.

Die Steuerfedern sind dunkler gefärbt als die Schwingen und besitzen ein tiefes schwarzbraun. Die S6 zeigt im Spitzenbereich oft eine leichte Aufhellung. Die Federbasis ist aufgehellt und teilweise undeutlich quergestreift. Markant in Rupfungen sind oft die graubraunen USd mit einer breiten, weißen Fläche welche von der Spitze den Kiel hinunter spitz zuläuft.

Männliche Wacholderdrosseln besitzen tendentiell dunkler gefärbte Steuerfedern. Dieser Unterschied wird jedoch nur bei gleichaltrigen Exemplaren bzw. Vögeln, welche zur gleichen Zeit untersucht werden deutlich. Darüberhinaus besitzen Männchen ein kontrastreicher gezeichnetes Rückengefieder und große schwarze Flächen in den Federn des Kopfes. Weibchen zeigen hier nur dunkle Schaftstriche. Juvenile Vögel besitzen eine ausgeprägtere Aufhellung der Schwingeninnenfahne. So sind auch rein weiße Flächen möglich. Bei adulten Vögeln sind diese verwaschener. Die Steuerfedern von Vögeln im ersten Winter bzw. im zweiten Kalenderjahr vor der Mauser sind deutlich abgetragener und laufen spitzer zu. Die Jungvögel führen im ersten Herbst eine Teilmauser des Körpergefieders, der oberen Flügeldecken und einem Teil der inneren GrAd durch. Dadurch findet sich bei Vögeln im ersten Winter / 2. KJ eine Mausergrenze in den GrAd zwischen blass-braunen abgetragenen und vermauserten rötlich braunen Decken. Altvögel führen nach der Brut eine Vollmauser durch, welche meist zwischen Juli und Oktober beendet wird.

Feder Nummer längste
Handschwinge 10 pro Flügel 103.5 - 133.5mm n=17
H7 (88%) H8 (6%) H4 (6%)
Armschwinge 9 pro Flügel 84.9 - 96.5mm n=16
A1 (94%) A3 (6%)
Steuerfeder 12
107.5 - 120.5mm n=15
S3 (47%) S5 (13%) S6 (7%) S4 (20%) S1 (7%) S2 (7%)
Anmerkungen zu Vermessungsdaten

Anzahl der Individuen n

Für die Statistik der längsten Federmaße verwenden wir nur die Daten von Vögeln, bei denen die größten Federn vorliegen. Eine abgebrochene, fehlende oder im Wachstum befindliche Feder, welche potentiell die längste sein könnte disqualifiert das Individuum für die Vermessung. Ebenso werden keine Hybriden in die Statistik eingerechnet. Vögel verschiedenen Alters (z.b. junge und adulte Spechte), Geschlechts (z.b. männlicher und weiblicher Sperber) und Unterarten werden jedoch gleichermaßen im Diagramm genutzt und können so zu einem sehr großem Variationsbereich führen. Je größer die Anzahl an vermessenen Individuen ist, desto genauer ist die Angabe des Variationsbereichs. Sehr kleine Datensätze von einem oder nur ein paar Vögeln führen nur zu näherungsweisen Ergebnissen

Vermessungsmethode

Die Federn werden digital über den Scan vermessen. Dabei wird eine ventrale Krümmung der Federn für die Vermessung geradegezogen, eine kaudale Krümmung jedoch nicht! Vermessen wird vom Anfang der Spule bis zur größten Ausdehnung der Feder. Dies muss nicht immer zwingend der Kiel sein, sondern können (z.b. bei Ammern Armschwingen) auch die Federstrahlen sein. Besondere Ausprägungen wie z.b. die Wachsplättchen beim Seidenschwanz werden in der Vermessung ausgelassen.

Prozentangaben

Die Prozentangaben der einzelnen Federn wie z.b. H5 besagen wie groß der Anteil unter den Individuen ist, bei denen diese Feder die längste ihrer Art ist. Diese Angabe sollte immer in Verbindung mit der Gesamtanzahl der vermessenen Vögel betrachtet werden. Eine Angabe von 100% bei fünf Individuen ist keine Garantie dafür, dass diese Feder wirklich immer die längste ist.

1. KJ
ad.
Beleggalerie

Länderzuweisungen

Sperlingsvögel

Verbreitung

Schutzstatus

  • WA
    nicht gelistet
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006
    nicht gelistet
  • Bundesnaturschutzgesetz §44
    besonders geschützt